19. February 2012

Piraten, ACTA und lebende, wandelnde Urheber

Filed under: Allgemein,computer,Freiheit,Kunst,Piraten,Politik — Tags: , , , — zettberlin @ 22:14

Weil die Piraten vom Focus gefragt wurden, was sie denn von ACTA halten und warum, diskutieren etwa 10 von ihnen seit Mitte Februar auf ihrem Piratenpad. Diese übrigens sehr bemerkenswerte Online-Anwendung scheint sich besonders gut dazu zu eignen, eine Art Schnappschüsse von Diskussionen zu erzeugen. Da mir hier der Meinungsmainstream in der Piratenpartei schön zusammengefasst scheint, möchte ich hier auf einige Dinge eingehen, die ich in diesem Mainstream nicht finden kann.

Wer selbst besser mit der Diskussion in der Partei vertraut ist, möge mich gern berichtigen, falls ich Unsinn rede.

Zunächst darf man wohl festhalten, dass der internationale Handelsvertrag ACTA absolut nicht zustimmungsfähig ist. Sein Inhalt spielt dabei keine Rolle, es reicht für die Ablehnung, dass zumindest einige der Zusatzprotokolle des Vertrags geheim gehalten werden. Die Frage Ja oder Nein wird auch von den Piraten auf dem Pad gar nicht diskutiert. Es geht eher darum, warum ACTA auch dann falsch wäre, wenn er auf akzeptable Weise entstanden wäre.

Dabei kommen die bekannten, richtigen Argumente zur Sprache: dass die für die Durchsetzung des alten Urheberrechts nötige Kontrolle nicht funktionieren kann, ohne ernsten Schaden anzurichten, dass die vorgeschlagenen Methoden zur Durchsetzung indiskutabel sind etc. Leider machen die Piraten aber den Fehler, die Verwertungsindustrie mit den Urhebern gleich zu setzen. Womit sie grundsätzlich die lügnerische Propaganda der Verwerter übernehmen. Würden sie sich stattdessen die Situation genauer ansehen, könnten sie die Argumente der Gegenseite deutlich wirksamer entkräften als mit dem üblichen Machbarkeitszweifel und Platitüden über ein Verschwinden der Originalität und dergleichen.

Ein Verband der freien Schriftsteller hat inzwischen ein eigenes Positionspapier veröffentlicht, das den Standpunkt der Autoren im Gegensatz zu den Positionen der Verwerter und der Nutzervertreter klären soll:

Positionspapier von Freischreiber – der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten

Das Papier würde ich mal vorsichtig als “nicht zu Ende gedacht” bezeichnen. Es ignoriert die technischen Probleme der Durchsetzung des Geforderten und redet fast ausschließlich über kommerzielle Aspekte, Vertragsrecht etc . Andererseits stellt es aber auch ein wichtiges, wenig beachtetes Problem in den Raum: die Frage der persönlichen Beziehung des physischen Autors zu seinem(oder ihrem) Werk. Im Text selbst bleibt das auf den kommerziellen Aspekt beschränkt:

Zitat:

Wir fordern insbesondere klare Aussagen zur angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus sämtlichen Verwertungsarten („Jede Nutzung eines Textes muss honoriert werden“). Wir fordern eine Informationspflicht der Verwerter gegenüber den Urhebern über alle tatsächlich erfolgten Werknutzungen. Wir fordern die Pflicht der Verwerter, bei Nutzungen durch Dritte das Einverständnis der Urheber einzuholen, und wir verlangen eine Begrenzung der Nutzungsdauer.

Der Nutzer Frank Ihler spricht diesen Aspekt in einem Kommentar deutlicher an:

Zitat:

Stellt der “Privatnutzer” das oder die Werke z.B. in den Kontext einer von der Meinung des Urhebers stark abweichenden politischen Meinungsäußerung, so ist es, solang der “Privatnutzer” seine “Urheber-Abgabe” ordnungsgemäß entrichtet hat, dem Urheber nicht möglich, auf Entfernung seines Werks/seiner Werke zu bestehen.

Eine Alternative wäre nur dann möglich, wenn der Rechteinhaber (ob Urheber oder Verwerter) VOR einer “Privatnutzung” im öffentlichen Raum des Internets um sein Einverständnis gebeten würde.

Der aktuelle Zustand des Urheberrechts ist genau so, dass die NPD jederzeit die Musik der Ärzte oder anderer Nazi-Gegner auf ihren Veranstaltungen verwenden darf, solange sie die GEMA bezahlt. Das alte Urheberrecht wäre also durchaus nicht einmal restriktiv genug für Ihles implizite Forderung. Zumindest nicht so, wie es im Mainstream praktiziert wird. Wenn Bela B in seinen GEMA-Vertrag reinschreiben würde: “Darf lizenziert werden aber nicht für Nazis.”, würde man ihn auslachen: “Ein Vertrag für alle, Herr Felsenheimer, auf wiedersehen!”. So spricht Ihle ein Problem an, das in der ganzen Diskussion kaum auf den Tisch kommt, immer wieder geht es nur um die kommerzielle Verwertung; darum, wer wie wieviel für was kassieren darf und wie man das durchsetzt.

Es muss aber um etwas gehen, das von beiden kämpfenden Seiten bisher vernachlässigt wird. Nämlich um das, worauf das ganze Urheberrecht begründet ist. Autoren schaffen Werke, die mit ihnen direkt verbunden bleiben. Man sagt nicht: “Penguin Books sagt im von ihm veröffentlichen Buch soundso “, sondern man sagt: “Der Autor XY sagt im Buch soundso”. Niemand sagt: “Der Song Endgame von Spin-Farm Records.” man sagt: “Der Song Endgame von Killing Joke.” und wenn man ein bisschen besser informiert ist, sagt man sogar: “Der Song Endgame von Jaz Coleman und Killing Joke.” Jaz Coleman hat nicht nur ein Recht auf diesen Song, er ist auch für diesen Song verantwortlich. Und deshalb muss er mindestens ein Recht besitzen, ein Zitat oder einen Remix offiziell als autorisiert oder nicht autorisiert bezeichnen zu können — unter allen Umständen, ohne Wenn und ohne Aber.

Die Verwerterseite missbraucht dieses persönliche Recht der Autoren als Kampfbegriff vom “gerechten Lohn für die Kreativen”. Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Verwerter die allerletzten Kämpfer für die korrekte Bezahlung von Autoren sind. Das ist so, als würde sich der Arbeitgeberverband zugute halten, wenn Arbeiter faire Löhne bekommen. Die Kämpfer für die Nutzerrechte wiederum tun die persönlichen Autorenrechte als “antiquiert” ab und verweisen darauf, dass eh alles was entsteht, irgendwie Kopie und Remix sei. Je politischer die Argumentation, desto holzschnittartiger wird dieses Argument vorgetragen. Man will klare Kante(TM) zeigen — irgendwelche Gedanken über Zwischentöne stören da nur.

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Ich bin der Autor dieses Textes

Die Zitate oben sind nicht von mir aber ich habe entschieden, welche Zitate in diesem in meinem Text stehen sollen und an welcher Stelle. Und ich habe auch selbst festgelegt, wie Dein Browser blockquotes darstellen soll. Die ganze verdammte Bitmap in Deinem Browser ist von mir — Hartmut Noack / Berlin, denn ohne mich würde es sie nicht geben, nicht in dieser Form und nicht mit den persönlich von mir vertretenen Aussagen, die aus diesem Text hervorgehen. Und für ein Musikstück, das komplett aus Samples besteht, die der Schöpfer aus anderen Musikstücken herausgeschnitten hat, gilt genau das gleiche: der Remixer ist der Urheber, die erste und einzige Quelle des Remix, der seine Gestalt und das, was er sagt, den persönlichen Einfällen des Remixers verdankt und nicht den Künstlern, die die einzelenen Samples ursprünglich aufgenommen haben. Allerdings haben diese Urheber ein unveräußerliches Recht darauf, mit ihrem Werk in Verbindung zu stehen. Der Remixer sollte von sich aus die Schöpfer seines Materials benennen, wenn er seinen Remix veröffentlicht. Aus Respekt, nicht aus Zwang.

Vor vielen Jahren habe ich einen interessanten Kommentar zu einem Fall von Leichenschändung in Kambodscha gelesen. Ein Metzger hatte frisch beerdigte Leichen ausgegraben und zu Fleischwaren verarbeitet verkauft. Nach seiner Verhaftung stellte sich heraus, dass das kambodschanische Gesetzbuch zum Entnehmen von menschlichen Überresten aus Gräbern zum Zweck der kommerziellen Verarbeitung nichts zu sagen hatte. Der amerikanische Kommentator nahm das zum Anlass, eine bedenkenswerte Überlegung zum Zweck des Rechts und dessen Beziehung zur menschlichen Kultur anzustellen: “Was sagt es über den Zustand einer Kultur aus, wenn Taten, die absolut offensichtlich abwegig sind, vom Gesetz berücksichtigt werden müssen? Ist es nicht ein schlimmes Zeichen, wenn ein Gesetz das Leichenfleischern verbieten muss?” Ein Dieb handelt rational: er beschafft sich Sachen für lau. Es ist sinnvoll, die Ausübung derartiger Rationalität gesetzlich zu dämpfen. Das ist vor allem deshalb geboten, weil das Recht für den Ausgleich zwischen Interessen sorgen sollte: hier der, der gerne etwas umsonst haben möchte, dort der, der es besitzt und nicht für lau hergeben möchte, weil er es sonst verliert, ohne was davon zu haben. Aber ist es rational, tote Leute auszubuddeln und zu kochen? Allgemein essen Menschen nicht gerne die Kadaver von Ihresgleichen — ihnen solchen Speisen trotzdem vorzusetzen, schein so irrsinnig, dass man es noch nicht einmal verbieten möchte.

Den ganzen letzten Absatz habe ich nur teilweise selbst erdacht. Der Autor der Ideen und des Berichts vom kambodschanischen Leichenfleischer ist Amerikaner, mehr weiß ich nicht mehr davon und da es Google nicht findet, weiß es auch das Internet nicht mehr (ich freue mich schon auf Gegenbeweise…). Ich benutze das Material trotzdem. Die Abwägung zwischen meinem Interesse, diese interessante Geschichte zu erzählen und meinem ehrlichen Wunsch, dem ursprünglichen Autoren der Geschichte den Respekt der Namensnennung zu erweisen, schlägt zu Gunsten meines Wunsches aus, meine Leser hier und heute mit der Story zu erbauen und aufzuheitern.

Würde nun ein Gesetz mir ganz genaue Vorschriften machen, könnte ich die Geschichte nicht erzählen, denn das Gesetz würde mich sonst für einen Dieb erkennen und mit Strafe auf mich einwirken. Ein Gesetz kann nicht anders, es sein denn, es wäre kompliziert genug für eine Welt, die so kompliziert ist, dass sogar Google manchmal was nicht finden kann, obwohl es tatsächlich im Internetz existiert hat.

Hinzu kommt: ich stehle nichts im gleichen Sinne, wie ein Autodieb einen Laptop stiehlt: der eigentliche Besitzer des Laptops hat nach dem Diebstahl keinen Laptop mehr, er muss sich in harter Fron genug Geld für einen neuen erschuften. Von seinen Fotos und Notizen auf der gestohlenen Festplatte ganz zu schweigen. Der Autor der kambodschanischen Fleischergeschichte besitzt diese Geschichte immer noch, es entgeht ihm lediglich ein legitimer Zuwachs an Ruhm, weil ich ihn nicht erwähne. Er hat also nicht weniger, als er hatte, nur weniger, als er hätte haben können. Etwas anderes wäre es noch, wenn ich eiskalt behaupten würde, die Story wäre von mir. Der rechtmäßige Autor behält sein Recht, nur bleibt er anonym — ist kein böser Wille, ich kenne den Namen einfach nicht. Damit ist der Vorwurf der unrechtmäßigen Aneignung, des Diebstahls also, ganz vom Tisch. Ich erhebe keinerlei Urheberrecht auf die von mir zitierte Story, ich erzähle sie hier, das ist meine Leistung, der Originalautor mag sie nach Lust und Laune drucken, verfilmen oder singen lassen, alles Rechte, die betroffen wären, wenn ich behaupten würde, ich hätte den Kambodschaplot selbst erfunden.
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Und es ist zweifelhaft, ob die interessante Geschichte vom kambodschanischen Fleischer und die klugen Überlegungen des amerikanischen Originalberichterstatters Dir, lieber Leser, liebe Leserin, jemals bekannt geworden wäre. Und damit muss auch bezweifelt werden, ob der Nutzen, den Ihr alle von der Geschichte haben könnt, nicht ganz verloren wäre in irgendwelchen modrigen Kammern des alten Tabellenhack-Internets in die noch nicht einmal das allwissende G hinabzusteigen die Macht zu haben scheint.

Grund genug für bessere Gesetze

Nun könnte man in ein Gesetz eine weiche Kante einbauen. “Der Urheber muss genannt werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand zu bewerkstelligen ist.” So eine weiche Kante hat man nicht gern in Gesetzen, denn sie schafft viele sinnlose Arbeitsplätze für juristische Tagediebe, die ihr Brot damit verdienen, an der “Vertretbarkeit des Aufwands” herumzuinterpretieren. Andererseits ist es offensichtlich, dass einen harte Kante auch sinnlos ist. Denn das beweist sich heutzutage allenthalben. Nicht nur im Internetz: wer möchte, kann sich ja mal den Spass machen, ein paar wahllos am Kiosk gekaufte kommerzielle Presseerzeugnisse nach ungekennzeichneten Zitaten durchzugehen. Speziell im Feuilleton darf man dabei auch auf einen hübschen Bodycount von kompletten Abschnitten hoffen, die im Rechtssinn ganz einfach Plagiate sind. Veranstaltet ein Journalist ein wirklich sauberes Clearing seiner Quellen, sinkt sein Stundensatz leicht unter 5E, wenn er bei halbwegs sauberer Fakten-Recherche überhaupt darüber liegt.

Obwohl die Piraten sich scheinbar nicht groß um die Rechte von Autoren kümmern, liefern sie genau für dieses Problem eine Lösung, die tatsächlich funktionieren könnte:

Zitat:

http://de.wikipedia.org/wiki/Patentrecht

Diese Regeln aus dem Patentrecht können auf das Urheberrecht sinngemäß übertragen werden.

Um für eine “Schöpfung” ein Urheberrecht beanspruchen zu können, muss der Schöpfer seine “Schöpfung” beim zentralen Urheberamt einreichen.

Piratenpartei:Patentrecht als Vorbild für das Urheberrecht

Wenn also der Urheber oder die Urheberin, sein oder ihr Werk schützen will, soll das in einer übersichtlichen, für alle Welt leicht durchsuchbaren Datenbank eingetragen werden. Nutzt nun jemand ein beliebiges, irgendwo gefundenes Werk ist es relativ einfach, den Status und die Autorin in dieser Datenbank herauszufinden. Und da es einfach ist, darf es auch jedem zugemutet werden.

Dass es den Piraten aber (noch) nicht um Persönlichkeitsrechte und Respekt vor ihnen geht, zeigt die einseitige Sicht auf den kommerziellen Aspekt im Vorschlag:

Zitat:

Das Urheberamt finanziert sich vollständig aus den erhobenen Gebühren. Die Gebühren können einmal im Jahr entprechend der aktuellen finanziellen Notwendigkeiten des Urheberamtes angepasst werden. Das Urheberamt kann aus den Erträgen Rücklagen in angemessener Höhe bilden. Überschüsse sind an die Staatskasse abzuführen.

Piratenpartei:Patentrecht als Vorbild für das Urheberrecht

Mir nicht allso!

Wer ein solches Amt nicht aus Steuermitteln finanzieren will, ist kein Demokrat. Puhhhh… das muss sich erst mal setzen. War nicht der böse Staat der größte Feind der Freiheit? Wie sieht es denn mit der Freiheit derer aus, die mit ihren Werken nicht genug Geld verdienen, um sich die Anmeldung leisten zu können? Das Stichwort Patentrecht war doch schon gefallen, alles vergessen Freunde? Vergessen, dass das angelsächsische Patentrecht triviale Softwaremethoden wie Fortschrittsbalken zum Eigentum einzelner Firmen machen kann, wenn diese es sich finanziell leisten können den Unfug anzumelden, d.i.: die Gebühren zu bezahlen?

Nein! Ein Urheberamt hat jede Anmeldung ohne Bezahlung und ohne Vorbedingungen anzunehmen, es hat die Klärung einfacher Streitfälle und noch einige andere Dienstleistungen anzubieten und zwar für jeden. Allenfalls darf es von tatsächlich erzielten Einnahmen einen Anteil einfordern. Aber es darf noch nicht einmal das Erzielen von Einnahmen fordern: auch, wenn ich ein Werk ohne direktes kommerzielles Interesse veröffentlichen will, will ich gefälligst meine persönlichen Autorenrechte, mein eingeborenes Urheberrecht schützen können.

Irgendwie sind also die Piraten abstrakt am weitesten vom Schutz der tatsächlichen legitimen Rechte der Urheber entfernt. Und gleichzeitig sind sie konkret am nähesten an einer Lösung des Problems, die wirklich funktionieren könnte. Da kann man noch was draus machen…

1 Comment »

  1. Ich fürchte, das Koppeln des Urheberrechts (und damit verbunden, des Urheberpersönlichkeitsrechts) an eine Registratur ist der feuchte Traum bestimmter Verwertergruppen.

    Beschrieben wird hiermit das US-amerikanische Copyright-System vor dem Beitritt der Berner Übereinkunft durch die USA 1989, welches ein äußerst verwerterfreundliches, urheberfeindliches System war (und in weiten Teilen noch heute ist).
    Auch hier konnte das Urheberpersönlichkeitsrecht nur eingefordert werden, wenn die Werke –natürlich gegen Gebühr– registriert waren. Bis heute sind Schadensersatzforderungen von Urhebern in den USA an diese Anmeldung gekoppelt.

    Dem widerspricht die Berner Übereinkunft, die das Urheber- und damit das Urheberpersönlichkeitsrecht eben NICHT an eine Anmeldung gebunden sieht.
    Nur das Urheberpersönlichkeitsrecht schafft die gesetzlich durchsetzbare Basis für einen Urheber, zu bestimmen, wer seine Werke verwerten darf und wer nicht (nur zur Sicherheit: hier geht’s um die VERWERTER der Werke, NICHT um die Endnutzer).

    Die Idee, das die Urheber das Recht aufgeben sollen, bestimmen zu können, wer ihre Werke verwerten darf (und welche Vergütung sie dafür bekommen), ist –so muss ich sagen– ein zivilisatorischer Rückschritt.

    Aber der Vorschlag der Piraten ist nun glücklicherweise erst einmal vom Tisch.
    Ein feuchter Traum der Verwerter ist’s dennoch, und so gehe ich davon aus, dass eine Wiedervorlage höchst wahrscheinlich ist.
    Die Lobbygruppen der Verwerterkonzerne werden schon Strohmännchen finden, die dieses für sie verlangen …

    Comment by Frank Ihler — 4. March 2012 @ 03:59

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Fitting perfectly well into the colours of a meadow since the late Cretaceous. Some 130 million years of learning can do wonders, methinks...